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Die Erdbestattung

Am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Es ist die älteste Form der Beisetzung in Deutschland. Die Erdbestattung erfolgt auf Friedhöfen in vorhandenen oder in neu zu erwerbenden Grabstätten. Sie können sich grundsätzlich zwischen Wahlgrab und Reihengrab entscheiden. Eine besondere Willenserklärung ist für die Erdbestattung in der Regel nicht notwendig.

Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen mit dem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine Einäscherung kann jeder wählen, wenn er zu Lebzeiten diesen Wunsch geäußert und diesen niedergeschrieben hat. Bei einer Feuerbestattung gibt es viele Möglichkeiten eine Trauerfeier abzuhalten. Z. B. kann, bevor der Sarg mit dem Verstorbenen zum Krematorium überführt wird, eine Trauerfeier am Sarg stattfinden. Die Trauerfeier kann aber auch an der Urne nach der Einäscherung abgehalten werden.
Die anonyme Urnenbestattung bedeutet die Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrabfeld meist unter Rasen, ohne dass Angehörige erkennen können, wo die genaue Beisetzungsstelle ist. Die Begleitung der Beisetzung ist deshalb nicht möglich.

Die Seebestattung

Nach einer Trauerfeier am Wohnort und der anschließenden Einäscherung des Verstorbenen wird die Urne an eine Seebestattungs-Reederei überführt. Den Ort und das Seebestattungsunternehmen können Sie frei wählen. Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Auswahl eines Seebestattungsunternehmens. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen wird die Aschenkapsel mit einer vom Deutschen Hydrographischen Institut vorgeschriebenen Seeurne außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf den Meeresgrund abgesenkt. Eine Seebestattung kann jeder wählen, wenn er zu Lebzeiten diesen Wunsch geäußert und diesen niedergeschrieben hat.