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Am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Es ist die älteste Form der Beisetzung in Deutschland. Die Erdbestattung erfolgt auf Friedhöfen in vorhandenen oder in neu zu erwerbenden Grabstätten. Sie können sich grundsätzlich zwischen Wahlgrab und Reihengrab entscheiden. Eine besondere Willenserklärung ist für die Erdbestattung in der Regel nicht notwendig. Die Feuerbestattung Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen mit dem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine Einäscherung kann jeder wählen, wenn er zu Lebzeiten diesen Wunsch geäußert und diesen niedergeschrieben hat. Bei einer Feuerbestattung gibt es viele Möglichkeiten eine Trauerfeier abzuhalten. Z. B. kann, bevor der Sarg mit dem Verstorbenen zum Krematorium überführt wird, eine Trauerfeier am Sarg stattfinden. Die Trauerfeier kann aber auch an der Urne nach der Einäscherung abgehalten werden. Die Seebestattung Nach einer Trauerfeier am Wohnort und der anschließenden Einäscherung des Verstorbenen wird die Urne an eine Seebestattungs-Reederei überführt. Den Ort und das Seebestattungsunternehmen können Sie frei wählen. Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Auswahl eines Seebestattungsunternehmens. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen wird die Aschenkapsel mit einer vom Deutschen Hydrographischen Institut vorgeschriebenen Seeurne außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf den Meeresgrund abgesenkt. Eine Seebestattung kann jeder wählen, wenn er zu Lebzeiten diesen Wunsch geäußert und diesen niedergeschrieben hat. |
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