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• Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird? Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung. • Was ist eine Aussegnung? Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Orten gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen, so auch in unserer Region, noch immer. • Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden? Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Geistlichen wenden. • Feuerbestattung - wird der Sarg verbrannt? Jeder Verstorbene wird einzeln mit seinem Sarg dem Ofen zugeführt. Die Einäscherung findet bei etwa 1.200 Grad Celsius statt und dauert ca. 90 Minuten. Anschließend wird die Holzasche des Sarges aussortiert und die Überreste des Verstorbenen in einer Urne versiegelt. Ein nummerierter Schamottstein gewährt eine eindeutige Zuordnung der Asche. • Kann ich die Asche eines Verstorbenen im Wald bestatten lassen? In vielen Bundesländern ist es möglich die Asche eines Verstorbenen in einem Wald bestatten zu lassen - Nähre Informationen für unsere Region erfahren Sie hierzu in Kürze Dies ist in Deutschland derzeit nicht möglich. In der Schweiz oder den Niederlanden ist das Bestattungsgesetz anders formuliert, so dass es in diesen Ländern gestattet ist.
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