Beim zuständigen Standesamt muss die Anzeige des Todes erfolgen.
Wir erledigen dies selbstverständlich für Sie. Daher ist es zweckmäßig, je nach Familienstand und akademischen Grad, folgende Urkunden vorzubereiten und uns zu übergeben.
LEDIG - Geburtsurkunde
VERHEIRATET - Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
VERWITWET - Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
Sterbeurkunde des Ehepartners
GESCHIEDEN - Geburtsurkunde, Scheidungsurteil oder
Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
AKADEMIKER - Nachweis des akademischen Grades
AUSLÄNDISCHE MITBÜRGER - zusätzlich noch den
Reisepass
Des Weiteren übernehmen wir für Sie gern diverse Behördengänge, wie zum Beispiel:
- Abmeldung bei der Krankenkasse, beim Rententräger
- Abmeldung von Zeitungen, Zeitschriften,
- Abmeldung von Mitgliedschaften in Vereinen und
Verbänden
- Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehrgebühren, etc.
- Auflösung von Versicherungen (Lebens-, Sterbegeld-,
Unfall- oder Hausratsversicherungen)
- Beantragung von Vorschussleistungen an Witwen oder
Witwer
Auch hierzu bitten wir Sie die dafür notwendigen Unterlagen bereit zu halten und uns zu übergeben. |